Diese Satzung tritt am 14.02.2020 in Kraft und hebt alle früheren Satzungen der Jusos Gera auf. Alle nicht in dieser Satzung angesprochenen Fragen regeln sich durch das Statut der SPD oder die Vollversammlung.
Präambel
Wir Jusos bekennen uns zur Sozialdemokratie und den Grundwerten der Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Unsere Arbeit handelt stets unter dem Aspekt des Antifaschismus, Internationalismus, der Basisdemokratie und der Gleichberechtigung. Wir treten für die Schaffung einer menschenwürdigen Gesellschaft ein, in welcher wir für das selbstbestimmte Leben für alle, frei von Zwang, kämpfen. Als Jusos gehen wir dem Ziel einer starken Jugend in Gera nach.
§1 Grundsätze
- Der Kreisverband führt den Namen „Jusos Gera“ als Kurzform für „Kreisverband der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD Gera“.
- Die Jusos Gera sind eine Arbeitsgemeinschaft der SPD im Sinne des Organisationsstatutes der SPD.
- Dieser Satzung liegt das Tätigkeitsgebiet der Stadt Gera zugrunde. Sie wird ergänzt durch die Richtlinien des Juso Landesverbandes Thüringen sowie des Juso-Bundesverbandes und bildet den Rahmen für die Satzungen der einzelnen Kreis- und Ortsverbände.
§2 Aufbau, Gliederung und Organisation
- Die Jusos Gera sind basisdemokratisch organisiert. Als Organe fungieren die Vollversammlung (VV), die Lenkungsgruppe (LG) und die Revisionskommission (RV).
- Für den Kreisverband der Jusos Gera bindende Beschlüsse können nur durch die VV und nur bei Dringlichkeit durch die LG gefasst werden. Beschlüsse werden offen und mit einfacher Mehrheit gefasst. Über die Einhaltung der Beschlüsse wacht die RV.
- Das Tätigkeitsgebiet der Jusos Gera entspricht dem des SPD-Kreisverbands Gera. Personen mit einem Hauptwohnsitz außerhalb des Tätigkeitsgebietes der Jusos Gera können auf Antrag und mit Beschluss der LG die Mitgliedschaft in unseren Kreisverband erwerben.
§3 Organe der Jusos Gera
- Vollversammlung (VV)
- Die VV ist das höchste Beschlussfassende Organ der Jusos Gera. Alle Jusos besitzen Antrags-, Rede- und Stimmrecht. Die VV ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder der Jusos Gera anwesend sind. Bei mehr als zwei anwesenden LG-Personen, zählen diese weiterhin als zwei Mitglieder.
- Allgemeine Ziele der VV sind die Wahl der LG, die Aufgabenverteilung an die LG, die Ausrichtung der Jusos Gera, die Abstimmung über Anträge für Konferenzen und neue Arbeitsthemen für die Jusos Gera zu beschließen.
- Sitzungsleitend agiert die dafür beauftragte Person der LG. Die Protokollführung übernimmt die dafür beauftragte Person aus der LG.
- Pro Kalenderjahr müssen mindestens drei VV stattfinden und protokolliert werden. Die Einladungsfrist beträgt zwei Kalenderwochen, für eine VV mit LG-Wahl beträgt sie drei Kalenderwochen. Antragsfrist ist gleich Einladungsfrist.
- Zeitpunkt und Tagesordnung legt die Lenkungsgruppe fest. Die LG gibt dies innerparteilich bekannt.
- Die Vollversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren, in geheimer Wahl, die Lenkungsgruppe und die Revisionskommission. Gewählt ist, wer die einfache Stimmenmehrheit bekommt. Im Übrigen gilt die Wahlordnung der SPD.
- Lenkungsgruppe (LG)
- Die Personen der LG werden ausschließlich durch die Vollversammlung gewählt.
- Die LG erfüllt die durch die VV beauftragten Aufgaben zur Lenkung der Jusos Gera. Sie agiert repräsentativ und soll organisatorisch für die Arbeit der Jusos Gera fungieren. Sie dient als Sprachrohr des Kreisverbandes, sowohl innerparteilich als auch im öffentlichen Auftritt.
- Drei gleichberechtigte Mitglieder bilden die Lenkungsgruppe. Eine vorsitzende Person kann innerhalb der LG gewählt werden.
- Die LG teilt sich nach einer Wahl untereinander Themengebiete zu, welche die Stärken der einzelnen LG-Mitglieder fördern sollen. Die Themengebiete und verteilten Aufgaben werden anschließend allen Mitgliedern transparent vorgestellt.
- Alle Mitglieder der LG sind berechtigt als gesandte Person im SPD-Kreisvorstand für die Jusos Gera zu sprechen.
- Jährlich muss der VV eine Bilanz über die bisherige Arbeit der LG vorgestellt werden.
- Mitglieder der Revisionskommission (RV) sind in der Lenkungsgruppe teilnahme- aber nicht stimmberechtigt.
- Im Falle eines Rücktritts, wohnortbedingten Ausscheidens oder Todes einer Person in der LG, müssen binnen drei Wochen Neuwahlen angekündigt werden. Beim Ausfall der kompletten Lenkungsgruppe wird die Organisationspflicht auf den Landesvorstand der Jusos Thüringen übertragen.
- Im Falle eines Rücktritts, wohnbedingten Ausscheidens oder Todes einer durch die VV delegierte Person, ist die LG berechtigt diese Person zu vertreten und beauftragt binnen vier Wochen eine Neuwahl des Postens anzukündigen.
- Eine Person der LG wird mit den Finanzen der Jusos Gera beauftragt und ist befugt finanzielle Mittel bei anderen Stellen zu beantragen. Alle Ausgaben müssen bei Dringlichkeit eine zwei Drittel Mehrheit in der Lenkungsgruppe haben. Übersteigen die Ausgaben 10% des Gesamtvermögens oder maximal 50 Euro, bedarf es einen Beschluss der VV. Für finanzielle Verluste durch nicht Satzungsgemäßen Umgang mit den finanziellen Mitteln haftet die für Finanzen beauftragte Person der LG. Für finanzielle Verluste durch nicht Satzungsgemäßen Umgang mit den finanziellen Mitteln nach schriftlichem Beschluss der LG, haften alle Personen der Lenkungsgruppe.
- Die Revisionskommission (RV)
- Mindestens eine Revisionsperson (RP) bildet die RV, diese Person darf kein Teil der LG sein. Die RV tagt eigenständig und unter Ausschluss der LG mindestens aller sechs Monate oder auf Antrag eines Mitgliedes. Bei mehr als einer RP müssen die Beschlüsse der RV einstimmig sein.
- Die RV überprüft die Einhaltung der Beschlüsse der VV sowie der LG. Weiter achtet die RV auf satzungskonformes Handeln der Strukturen innerhalb der Jusos Gera und kontrolliert die Finanzströme. Dafür werden der RV alle notwendigen Unterlagen zur Kenntnis gegeben.
- Im Falle eines Rücktritts, wohnortbedingten Ausscheidens oder Todes einer Person in der RV, müssen binnen drei Wochen Neuwahlen angekündigt werden. Beim Ausfall der kompletten Revisionskommission wird die Organisationspflicht auf den Landesvorstand der Jusos Thüringen übertragen.
§4 Elementare Aufgaben
Die Aufgaben der Jusos Gera sind unter anderem:
- Für die Rechte der Jugend in Gera einzutreten und diese zu stärken,
- Innerhalb der Jugend für Demokratie, Solidarität und Gleichberechtigung zu wirken,
- Die Arbeit der SPD zu unterstützen, zu überprüfen, zu ergänzen oder eine Alternative aufzuzeigen,
- Politische Bildung von jungen Menschen zu betreiben und dem Rechtsruck in der Bundesrepublik entgegenzuwirken,
- An der politischen Willensbildung mitzuwirken,
- Durch Kontakte zu anderen Jugendverbänden zu mehr Solidarität zwischen den Menschen beizutragen,
- Alle Jusos bei der politischen Arbeit zu unterstützen und zu fördern, unter anderem durch Informationsaustausch, Schulung, Bildung und durch Freizeitangebote,
- Antifaschistische Arbeit zur Bekämpfung von nationalsozialistischem, faschistischem, rassistischem und rechtsextremem Gedankengut, mit allen rechtlich zulässigen Mitteln zu leisten und dessen weitere Ausbreitung in der Gesellschaft zu verhindern.
§5 Mitgliedschaft
- Alle Mitglieder des SPD-Kreisverbandes Gera sind bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres automatisch Teil der Jusos Gera.
- Weiterhin können Interessierte unter 35 Jahren die Mitgliedschaft bei den Jusos Gera beantragen, sofern sie nicht einer anderen Partei angehören oder Teil einer den Zielen der Jusos entgegengerichteten Organisation bzw. Gruppe sind.
- Über den Ausschluss von Personen entscheidet die Lenkungsgruppe. In Ausnahmefällen besonderer Dringlichkeit entscheidet eine Person der Lenkungsgruppe gemeinsam mit der Kreisvorsitzenden Person der SPD Gera. Die Ausgeschlossene Person kann gegen den Beschluss bei dem Landesvorstand der Jusos Thüringen Widerspruch einlegen.
- Die Tätigkeit von Parteiaktiven und Nichtmitgliedern unterliegt der Schiedsgerichtsbarkeit der Partei.
- Ehrenmitgliedschaft (EM)
- Die Ehrenmitgliedschaft kann einer Person durch die VV verliehen werden.
- Die Voraussetzungen entsprechen nicht denen der Mitgliedschaft bei den Jusos Gera. Die EM ist also vor allem unabhängig vom Alter der Person. Die Person darf jedoch keine Mitgliedschaft in einer Organisation mit dem den Jusos entgegen gerichteten Zielen besitzen – siehe §5 Absatz 2.
- Die VV kann mit absoluter Mehrheit eine Person aus dem Stand der EM entheben. Für die Aberkennung der EM müssen schwerwiegende Gründe vorliegen. Eine beauftragte Person der LG hat die betroffene Person daraufhin innerhalb von 7 Werktagen über den Ausschluss zu benachrichtigen.
§6 Schlussbestimmungen und Inkrafttreten
- Diese Satzung sowie deren Änderungen bedürfen eine 2/3-Mehrheit der Vollversammlung der Jusos Gera.
- Alle nicht in dieser Satzung angesprochenen Fragen und Bestimmungen sind durch die Satzungen des SPD-Kreisverbandes Gera, der Jusos auf Landes- und Bundesebene, sowie durch das Statut der SPD geregelt.
- Diese Satzung tritt sofort nach Beschluss in Kraft und hebt alle früheren Satzungen der Jusos Gera auf.
§7 „Salvatorische Satzungsklausel“
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Satzung unwirksam oder nichtig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Gera, am 14.02.2020